Sicherheitsschlösser von Helmut Schmidt in Ernstbrunn bei Korneuburg

Erhöhte Sicherheit der Eingangstür(en) durch Zusatzschloss wie z.B. Balkenschloss, eine Sicherheitstür mit mindestens Widerstandsklasse 3 oder Anbringen einer Gittertür.

Das Sortiment an Schlössern, Schlüsseln, Scherengittern und Sicherheitstüren ist enorm – Schmidt berät Sie lösungsorientiert.

Unsere Fachleute sind am neuesten Stand der Sicherheitstechnik und auch in Designfragen nicht unwissend. Sicherheit und Design muss sich nicht gegenseitig ausschließen.

Eine Eingangstüre ist eine schützende Barriere nach Außen. Wir verstärken diesen Schutz durch Zusatzschlösser (z.B. ein Balkenschloss) – damit Sie sich sicher fühlen.

Sicherheitsschlösser für Ihre persönliche Sicherheit

 Wussten Sie, dass ein Schließzylinder nur 2 mm überstehen darf?
 Einbrecher nutzen als Zugang oft sichtgeschützte Türen!
 Ahnen Sie was ein Kernziehschutz ist?
 Wir sind Profis, wir kennen uns aus und beraten Sie in allen Sicherheitsfragen!

Sicherheit bieten wir Ihnen selbstverständlich auch für andere „Angriffspunkte von Außen“ – Türen und Tore können wir durch Schließmechanismen oder der Anbringung von formschöner Schmiedekunst einbruchssicher machen.

Wir führen ausschließlich Sicherheitstüren ab der Widerstandsklasse 3, die Skala ist natürlich nach oben offen. Sollten Sie an Ihrer Haustüre emotional hängen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Gittertüren anzubringen. Mit Liebe zum Detail fertigen wir formschöne Gittertüren nach Ihren Vorstellungen.


Sicherheit durch Sicherheitsschlösser in Ernstbrunn

Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.